Die Stadt Stuttgart richtet im Sommer drei neue temporäre Spielstraßen ein. Dabei handelt es sich um ein Pilotprojekt um zu testen, wie das Angebot bei Kindern und Anwohnenden angenommen wird. Die temporären Spielstraßen werden von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe betreut.
Die Straßen werden zu diesem Zweck zeitlich begrenzt für den Verkehr gesperrt und als Spielstraße eingerichtet. Die Straßen werden entsprechend beschildert und abgesichert. Die Beschilderung (StVO VZ 250 mit ZZ 1010-10) weist mit einer Zeichenkombination aus rundem Fahrverbotsschild für Fahrzeuge aller Art und einem rechteckigen Schild mit einem Ball spielenden Kind auf die Spielstraßen hin, so wie es auch das Berliner Gutachten vorschlägt. Während des entsprechenden Zeitraumes dürfen Fahrzeuge den Spielstraßenbereich nicht befahren und nicht dort parken. Das Zusatzzeichen gibt an, dass es Kindern erlaubt ist, auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen.
Am Ende des Jahres werden die Erfahrungen im Gemeinderat diskutiert um zu entscheiden, ob eine längerfristige Perspektive für die temporären Spielstraßen besteht. Die Straßen werden jeweils an drei Terminen gesperrt.
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