Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Grünen!

Wie bereits erwähnt, haben die Grünen eine kleine Anfrage zu temporären Spielstraßen an die Bundesregierung gestellt. Nun hat die Bundesregierung darauf geantwortet und sie fällt sehr …. unspektakulär aus.

Über die Veränderung der für Kinder zum Spielen verfügbaren Flächen in urbanen Wohnquartieren liegt der Bundesregierung keine Informationen vor. Dabei wäre es sehr interessant, dies einmal zu untersuchen.

Interessant ist die Antwort auf Frage 3:
3. Teilt bzw. wie bewertet die Bundesregierung die im Gutachten über die Einrichtung von temporären Spielstraßen des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Abgeordnetenhauses von Berlin (https://gruenlink.de/1ika) vertretene Auffassung, dass zur „Förderung der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit“ eine Ergänzung des § 31 Absatz 1 Satz 2 und des § 45 Absatz 1 b Nummer 3 StVO erforderlich wäre?
Die Anordnung von „Spielstraßen“ ist nach der bestehenden Rechtslage durch
Verwendung des Zusatzzeichens 1010-10 zum Verbot für Fahrzeuge aller Art
(Zeichen 250 der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO) möglich. Die Bundesregierung hält eine ergänzende Klarstellung nicht für erforderlich.

Diese Antwort ist, nach meiner Meinung, relativ schwammig und je nach Interesse interpretierbar. Entweder geht die Bundesregierung davon aus, dass auch weiterhin die Gerichte jeweils entscheiden müssen, oder sie sehen keinen Änderungsbedarf bezüglich der Rechtslage, weil die bestehende Rechtslage temporäre Spielstraßen auch so schon ausreichend stützt.

Eine klare Antwort und vor allem eine klare Fürsprache für temporäre Spiestraßen gibt es von Seiten der Bundesregierung jedenfalls offensichtlich nicht.

Die ganze Antwort kann hier heruntergeladen werden.