Gutachten befürwortet Einrichtung von temporären Spielstraßen!

Der wissenschaftliche Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses von Berlin hat am 10. November 2017 ein Gutachten über die Einrichtung von temporären Spielstraßen veröffentlicht und das Ergebnis dürfte alle Befürworter von temporären Spielstraßen freuen!

Das Gutachten beschäftigt sich mit den Fragen, ob es rechtliche Möglichkeiten zur Einrichtung einer temporären Spielstraße gibt und welche Änderungen gegebenenfalls an bestehenden Gesetzen vorgenommen werden müssten, um die Einrichtung von temporären Spielstraßen unkompliziert und rechtssicher zu ermöglichen.

Ergebnis des Gutachtens

Kurz zusammengefasst ist die Einrichtung von temporären Spielstraßen laut Gutachten auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO) möglich und es ist auch kein Antrag auf Sondernutzung nötig.

Zu der Frage, ob bestehende Gesetze verändert werden können, fällt die Antwort leider pessimistischer aus. Eine Änderung, bzw. Ergänzung der StVO in Hinblick auf die Einrichtung von (temporären) Spielstraßen ist denkbar, aber angesichts der Entwicklungsgeschichte der StVO ist ein Erfolg unwahrscheinlich.

Dennoch denke ich, dass mit dem Gutachten ein wichtiger Schritt getan ist, um die Frage nach der rechtlichen Absicherung von temporären Spielstraßen zu klären! Bei Ablehnungen seitens Behörden mag ein Verweis auf dieses Gutachten helfen.

Das ganze Gutachten könnt ihr hier lesen.

Und eine Einschätzung des Deutschen Kinderhilfswerks zur dem Gutachten findet ihr hier.