Für die Aufnahme von Temporären Spielstraßen in die Straßenverkehrsordnung (StVO) §45
Der Frühling steht vor der Haustüre und es wird Zeit auf die Straße zu gehen und die Temporären Spielstraßen zum Leben zu erwecken.
Leider ist es noch immer so, dass es Bedenken zur rechtlichen Grundlage für Temporäre Spielstraßen gibt. Die Straßen-verkehrsordnung lässt eine Einrichtung zu, wirklich wasserdicht sind diese Möglichkeiten jedoch nicht. Höchste Zeit das zu ändern!
Auf der Verkehrsministerkonferenz vom 15.-16. April 2021 steht die Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf dem Programm. In Zusammenhang mit der Stärkung des Fuß- und Radverkehrs sind dabei auch Temporäre Spielstraßen Thema.
Eine gute Gelegenheit, an dieser Stelle zu verbreiten, was dabei wichtig ist und welche Fallstricke es gibt: Falls Temporäre Spielstraßen durch die Aufnahme in die StVO ungünstig eingeordnet werden kann es bedeuten, dass derartige Projekte kaum noch realisiert werden können. Deshalb haben SpielLandschaftStadt e.V. und das Berliner Bündnis Temporäre Spielstraßen wichtige Informationen dazu verfasst.
Diese sind hier zu finden:
Bitte streut unser Anliegen, um die Diskussion möglichst frühzeitig in eine positive Richtung zu lenken.